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Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
Das BMF hat am 3.2.2022 den Referentenentwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz veröffentlicht. Der Entwurf bündelt wirtschaftliche, aber auch soziale Maßnahmen, die sehr schnell greifen und helfen sollen.
Mit dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) sollen zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen unter anderem mit der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung und der Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie der steuerlichen Investitionsfristen gesetzt werden. Außerdem sollen Pflegekräfte einen steuerfreien Corona-Bonus erhalten. Die Homeoffice-Pauschale, die Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen sollen noch einmal verlängert werden.