Quelle:
Gründerlexicon
Wie lange Sie ein Dokument : aufbewahren müssen? . Grundsätzlich unterscheidet man eine Aufbewahrungspflicht von sechs und zehn Jahren.
10 Jahre Aufbewahrungsfrist
Frühestens nach zehn Jahren dürfen Sie die folgenden Unterlagen und Akten vernichten: Buchungsbelege (z. B. Rechnungen, Lieferscheine, Lohnabrechnungen, Lohnunterlagen, Vertragsurkunden, Quittungen, Kontoauszüge, Kassenbücher, Reisekostenabrechnungen, Steuerbescheide, Saldenlisten, Aktennotizen, Eigenbelege usw.)alle Bücher und Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse (inklusive Lageberichte und Inventare)
Eröffnungsbilanz
6 Jahre Aufbewahrungsfrist: Die sechsjährige Aufbewahrungsfrist trifft vor allem auf Handels- oder Geschäftsbriefe zu, die Sie empfangen haben. Dazu gesellen sich Kopien der Briefe, die Sie selbst verschickt haben. Ebenso kann diese Zeitspanne für sonstige Unterlagen gelten, die nicht unter die zehnjährige Aufbewahrungsfrist fallen, aber ebenfalls für die Besteuerung von Belang sind.
Ende der Aufbewahrungsfrist richtig berechnen:
Die Aufbewahrungsfrist läuft ab dem Ende des Kalenderjahrs, in dem das jeweilige Dokument ausgestellt wird, und endet sechs oder zehn Jahre später.
Ein Beispiel: Eine Rechnung wird zum 12. Oktober 2016 ausgestellt. Die Aufbewahrungsfrist beginnt am 31. Dezember 2016 und endet am 31. Dezember 2026. Am 1. Januar 2027 dürfen Sie die Rechnung vernichten.
Achtung: Für Unterlagen, die für den Jahresabschluss relevant sind, kann sich die Aufbewahrungsfrist verlängern. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn in ein abgelaufenes Jahr noch gebucht wird. Werden beispielsweise in 2017 noch Buchungen für das Jahr 2016 erstellt, so beginnt die Aufbewahrungsfrist erst am 31. Dezember 2017 zu laufen und endet dementsprechend auch ein Jahr später.
Welche Aufbewahrungsfristen gibt es für Privatpersonen?
Sogar für Privatpersonen gelten seit dem Jahr 2004 Aufbewahrungspflichten. Zwei Jahre müssen Sie Rechnungen sowie andere Dokumente bereithalten, die in Zusammenhang mit Arbeiten an einem Grundstück erstellt wurden. Hierzu zählen beispielsweise:
Renovierungsarbeiten, Bauleistungen, Planungsleistungen, Bau eines Gerüsts,
Anlegen eines Gartens,
Die richtige Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen
Im Laufe der Jahre sammelt sich durch die Vielzahl der aufzubewahrenden Dokumente einiges an. Deshalb dürfen Sie alle Unterlagen auf Datenträgern speichern. Einzige Ausnahme sind die Eröffnungsbilanz sowie die Jahresabschlüsse, die Sie im Original vorhalten müssen. Wichtig ist aber, dass die elektronischen Daten ebenfalls sechs bzw. zehn Jahre lang lesbar sind. Teilweise sind dabei besondere Formen der Aufbewahrung zu berücksichtigen, zum Beispiel: echnungen, Geschäfts- und Handelsbriefe: Wiedergabe muss bildlich dem Original entsprechen (bei anderen Unterlagen reicht die inhaltliche Übereinstimmung)
elektronisch übermittelte Rechnungen: Anwendung eines innerbetrieblichen Kontrollverfahrens, das die richtige Dokumentation der Rechnung sicherstellt
originär digitale Unterlagen mit steuerrechtlicher Relevanz: maschinelle Auswertung muss möglich sein
Übrigens müssen die Unterlagen aufgrund des Steuerrechts in Deutschland aufbewahrt werden. Davon abweichende Regelungen sind nur möglich, wenn Sie dies beim zuständigen Finanzamt beantragen.
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Kurzfristige Beschäftigung – was ist das? Eine kurzfristige Beschäftigung liegt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne vor, wenn diese im Voraus auf nicht…
Nützliche Links: https://www.accountable.de/blog/so-fullst-du-den-fragebogen-zur-steuerlichen-erfassung-richtig-aus/
Castello di Eltz https://burg-eltz.de/it/castello
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