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News: Mini- Midijob

Minijobber und Minijobberinnen mit einem Minijob mit Verdienstgrenze üben eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus. Wichtig ist: Sie dürfen durchschnittlich im Monat nicht mehr als 520 Euro verdienen. Auf ein Jahr gerechnet sind das bis zu 6.240 Euro. Wann, wie oft und wie lange gearbeitet wird, spielt dabei keine Rolle und kann flexibel gestaltet werden. Auch mehrere Minijobs gleichzeitig sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Mit der Erhöhung der Minijob-Grenze ab dem 1. Oktober 2022 wird auch die Verdienstgrenze für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich erhöht. Künftig liegt ein Midijob vor, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelmäßig im Monat mehr als 520 Euro und maximal 1.600 Euro verdienen. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum neuen Übergangsbereich wissen sollten, erklären wir in diesem Beitrag.

 

Attività autonoma in Germania – avvio: il questionario di identificazione fiscale

Dopo aver registrato l’attività presso L’ufficio per le attività economiche, chi intende avviare un’attivita autonoma in Germania riceverà automaticamente dalla competente agenzia delle entrate il „Questionario di identificazione fiscale“. Nel questionario, che va inviato online,  vengono richieste informazioni su fatturati e utili futuri, da indicare in maniera realistica.

Costituzione impresa: avvio e gestione

ESERCENTI O LIBERI PROFESSIONISTA Prima di inziare un'attività in proprio ci si deve chiedere se si rientrerà nella categoria degli esercenti o dei liberi professionisti. Quasi tutte le attività indipendenti con cui si realizza un guadagno sono attività economiche [Gewerbe]. Ad Esempio, commercianti, ristoratori, artigiani o produttori di merci rientrano nella categoria degli esercenti. Non rientra nella categoria descritta sopra chi esercita una libera professione o chi si mette in proprio nel settore agricolo o forestale.
Prima di tutto è necessaria la registrazione della propria attività autonoma presso il competente ufficio per le attività economiche (Gewerbamt per le attività commerciali) o la richiesta all'Agenzia delle Entrate tedesca (Finanzamt) del numero di codice fiscale come libero/a professionista.
È utile Informarsi anche se sono necessari presupposti specifici, attestati di riconoscimento, permessi o autorizzazioni della pubblica amministrazione.
Si raccomanda comunque di prendere contatto con le Camere del Commercio e dell'Industria o dell’Artigianato per il necessario supporto circa altre formalità da espletare. Inoltre ci si può avvalere dei servizi di consulenza degli uffici comunali di promozione economica e aiuto all’avvio di un'impresa
Ecco cosa occorre a chi intende avviare un'attività economica, registrandola presso l'ufficio delle attività economiche [Gewerbeamt] del comune o della città in cui questa verrà avviata:
- un documento d'identità o un passaporto valido
- in funzione del tipo di attività (ad es. ristorazione) un permesso o un'autorizzazione
- attestato di iscrizione alla Camera degli artigiani [Handwerkskarte] nel caso in cui intendiate aprire un'impresa artigiana
- attestato di iscrizione dell'attività per l'apertura di un'impresa assimilabile a un'impresa artigiana [Gewerbekarte]
- permesso di soggiorno completo di autorizzazione a svolgere un'attività economica autonoma
importo fra i venti e i quaranta euro per il pagamento della tassa di registrazione
Può venire richiesto anche un certificato di buona condotta o un estratto dal Registro centrale del commercio, l'Industria e l'artigianato
È opportuno descrivere precisamente il tipo di attività economica che si intende avviare. Esistono anche norme che regolamentano la denominazione sociale.
Di regola la registrazione dell'attività commerciale viene evasa in pochi giorni. I liberi professionisti non devono registrare l'attività, ma rivolgersi direttamente alla competente agenzia delle entrate.
Dopo la registrazione presso l'ufficio per le attività economiche, quest'ultimo informerà automaticamente i seguenti uffici pubblici ed enti, ai quali la registrazione è obbligatoria:
l'Agenzia delle entrate [Finanzamt]
l’Ente antinfortunistico di categoria, [Berufsgenossenschaft] pertinente
la Camera del commercio e dell’industria [Industrie- und Handelskammer (IHK)] o la Camera dell'artigianato [Handwerkskammer (HWK)]
Il Registro delle imprese presso la Pretura [Amtsgericht (Handelsregister)]
l'Ispettorato del lavoro [Gewerbeaufsichtsamt] (cui competono la tutela del lavoro e della salute del vostro personale e dei clienti; controlla fra le altre cose forni e impianti di mescita).
In seguto riceverete automaticamente dalla vostra agenzia delle entrate il "Questionario di identificazione fiscale"con il quale vi verranno chieste informazioni su fatturati e utili futuri. Le informazioni sul questionario doranno essere il più possibile realistiche.
Tutte le imprese che operano sul territorio tedesco (tranne artigiani, liberi professionisti e aziende agricole) sono iscritte a una Camera del commercio e dell’industria [Industrie- und Handelskammer (IHK)].
L'iscrizione avviene automaticamente non appena si registra un'attività all'ufficio per le attività economiche.
Queste offrono ai propri soci servizi di consulenza e seminari, informano fondatori d'impresa ecc.
Per determinati settori - ad esempio taxi, servizio noleggio con conducente o settore della ristorazione e alberghiero - le Camere offrono anche la possibilità di sostenere gli esami necessari per ottenere gli attestati d'idoneità e qualifica richiesti per esercitare la professione.
L'adesione alla Camera del commercio e dell’industria è obbligatoria e soggetta al pagamento di una quota associativa. Il fondatore o la fondatrice d'impresa riceve quindi dalla Camera di commercio competente una lettera con tutte le informazioni relative all'adesione.
Se volete aprire in Germania un'attività artigianale soggetta a preventiva autorizzazione, avete bisogno di un permesso speciale per l'iscrizione all'albo degli artigiani [Handwerksrolle] presso la Camera dell'artigianato [Handwerkskammer].
Al seguente link nell'Allegato A all'Ordinamento degli artigiani trovate l'elenco delle attività artigianali soggette a preventiva autorizzazione.
Se intendete esercitare un'attività artigianale del tipo elencato nell'allegato A esclusivamente in modalità transfrontaliera (mantenendo quindi come base operativa la sede della vostra impresa nel paese di provenienza) viene meno l'iscrizione all'albo degli artigiani. Vi serve però un permesso speciale della Camera dell'artigianato in cui si attesta che soddisfate i requisiti necessari per poter esercitare la relativa attività artigianale in Germania. Per ottenere questo attestato dalla Camera dell'artigianato dovete comprovare la tipologia e la durata dell'attività da voi esercitata nel paese di provenienza.
Se siete in possesso di un attestato di idoneità professionale - in linea con le direttive europee sul riconoscimento degli attestati di idoneità professionale (diploma o esame d'idoneità) non dovete comprovare l'esperienza professionale acquisita.
Se intendete svolgere un mestiere ausiliario delle professioni sanitarie l'attestato di idoneità professionale è imprescindibile, la sola esperienza professionale non è requisito sufficiente. Per i settori dell'artigianato esenti da preventiva autorizzazione (vedi Allegato B1 dell'Ordinamento degli artigiani) non occorre un attestato di qualificazione. Inoltre, se soddisfate i requisiti necessari, potete avvalervi anche delle regolamentazioni in deroga previste dall'Ordinamento degli artigiani.
Il Registro delle imprese [Handelsregister] presso la Pretura [Amtsgericht] ha il compito di rendere pubblico lo stato delle imprese registrate. Fra le informazioni disponibili vi sono quelle relative ai rappresentanti legali di un'impresa e a chi risponde di impegni e debiti. Gli esercenti [Gewerbetreibende] e le società di capitali [Kapitalgesellschaften] come le Srl devono essere registrate nel registro elettronico delle imprese. Di regola è il notaio [Notar] a fare la registrazione. Gli appartenenti alle libere professioni [Freie Berufe] e i piccoli esercenti [Kleingewerbetreibende] sono esenti dall’iscrizione nel Registro delle imprese.
Comunicate alla vostra assicurazione sanitaria [Krankenversicherung] che vi mettete in proprio. L'assicurazione verifica se si tratta di un'attività a titolo principale e su questa base ricalcola l'ammontare dei contributi.
Tenete conto che determinate attività autonome sono soggette all'obbligo di versare i contributi assicurativi all'ente pubblico di previdenza pensionistica. Fra queste rientrano ad esempio artigiani, ostetriche, insegnanti, artisti e pubblicisti. Un elenco completo delle professioni in questione si trova sul sito Internet che pubblica la raccolta delle leggi federali Gesetze-im-Internet.
Se si vuole avviare un'attività autonoma, la forma giuridica più semplice e immediata è l'impresa individuale - Einzelunternehmen. Questa tipologia di impresa si costituisce automaticamente nel momento in cui si inizia da soli un'attività come esercente o come libero professionista e richiede
per l’esercente la registrazione dell'attività presso l'ufficio per le attività economiche
per il libero professionista la richiesta di un codice fiscale all'agenzia delle entrate
Come imprenditore individuale si risponde al cento per cento con il proprio patrimonio, anche quello privato. Con la registrazione dell'attività presso il Registro delle imprese [Handelsregister] si assumono tutti i diritti e i doveri di un imprenditore/ di un'imprenditrice [Kaufmann/Kauffrau] ai sensi del diritto tedesco. I piccoli esercenti, la cui impresa ha strutture gestionali molto semplici e chiare, e i lavoratori autonomi che esercitano una libera professione sono esenti dalla registrazione al Registro delle imprese.
Se si vuole avviare un'attività con uno o più partner la forma giuridca più adatta e automatica è la società semplice [Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)], conosciuta anche come società di diritto civile [BGB-Gesellschaft].
Una GbR può essere costituita sia esercenti che liberi professionisti, senza necessità di formalità particolari. La stesura di un contratto scritto è comunque consigliabile, mentre non è previsto un capitale minimo. I soci rispondono ciascuno con il loro patrimonio privato di tutti gli impegni contratti dalla società (ad esempio debiti fiscali).

Selbständig werden: Wissen – Aufbewahrungsfristen

Wie lange Sie ein Dokument : aufbewahren müssen? . Grundsätzlich unterscheidet man eine Aufbewahrungspflicht von sechs und zehn Jahre. 

Quelle: Gründerlexicon


10 Jahre Aufbewahrungsfrist:  Frühestens nach zehn Jahren dürfen Sie die folgenden Unterlagen und Akten vernichten: Buchungsbelege (z. B. Rechnungen, Lieferscheine, Lohnabrechnungen, Lohnunterlagen, Vertragsurkunden, Quittungen, Kontoauszüge, Kassenbücher, Reisekostenabrechnungen, Steuerbescheide, Saldenlisten, Aktennotizen, Eigenbelege usw.)alle Bücher und Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse (inklusive Lageberichte und Inventare) Eröffnungsbilanz


6 Jahre Aufbewahrungsfrist: Die sechsjährige Aufbewahrungsfrist trifft vor allem auf Handels- oder Geschäftsbriefe zu, die Sie empfangen haben. Dazu gesellen sich Kopien der Briefe, die Sie selbst verschickt haben. Ebenso kann diese Zeitspanne für sonstige Unterlagen gelten, die nicht unter die zehnjährige Aufbewahrungsfrist fallen, aber ebenfalls für die Besteuerung von Belang sind


Ende der Aufbewahrungsfrist richtig berechnen: 


Die Aufbewahrungsfrist läuft ab dem Ende des Kalenderjahrs, in dem das jeweilige Dokument ausgestellt wird, und endet sechs oder zehn Jahre später.


Ein Beispiel: Eine Rechnung wird zum 12. Oktober 2016 ausgestellt. Die Aufbewahrungsfrist beginnt am 31. Dezember 2016 und endet am 31. Dezember 2026. Am 1. Januar 2027 dürfen Sie die Rechnung vernichten.


Achtung: Für Unterlagen, die für den Jahresabschluss relevant sind, kann sich die Aufbewahrungsfrist verlängern. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn in ein abgelaufenes Jahr noch gebucht wird. Werden beispielsweise in 2017 noch Buchungen für das Jahr 2016 erstellt, so beginnt die Aufbewahrungsfrist erst am 31. Dezember 2017 zu laufen und endet dementsprechend auch ein Jahr später.


Welche Aufbewahrungsfristen gibt es für Privatpersonen?


Sogar für Privatpersonen gelten seit dem Jahr 2004 Aufbewahrungspflichten. Zwei Jahre müssen Sie Rechnungen sowie andere Dokumente bereithalten, die in Zusammenhang mit Arbeiten an einem Grundstück erstellt wurden. Hierzu zählen beispielsweise: Renovierungsarbeiten, Bauleistungen, Planungsleistungen, Bau eines Gerüsts, Anlegen eines Gartens,


Die richtige Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen


Im Laufe der Jahre sammelt sich durch die Vielzahl der aufzubewahrenden Dokumente einiges an. Deshalb dürfen Sie alle Unterlagen auf Datenträgern speichern. Einzige Ausnahme sind die Eröffnungsbilanz sowie die Jahresabschlüsse, die Sie im Original vorhalten müssen. Wichtig ist aber, dass die elektronischen Daten ebenfalls sechs bzw. zehn Jahre lang lesbar sind. Teilweise sind dabei besondere Formen der Aufbewahrung zu berücksichtigen, zum Beispiel: Rechnungen, Geschäfts- und Handelsbriefe: Wiedergabe muss bildlich dem Original entsprechen (bei anderen Unterlagen reicht die inhaltliche Übereinstimmung) elektronisch übermittelte Rechnungen: Anwendung eines innerbetrieblichen Kontrollverfahrens, das die richtige Dokumentation der Rechnung sicherstellt originär digitale Unterlagen mit steuerrechtlicher Relevanz: maschinelle Auswertung muss möglich sein Übrigens müssen die Unterlagen aufgrund des Steuerrechts in Deutschland aufbewahrt werden. Davon abweichende Regelungen sind nur möglich, wenn Sie dies beim zuständigen Finanzamt beantragen.

Selbständig werden: FAQ

Gewerbliche Gründer müssen ihr Vorhaben beim Gewerbeamt der Gemeinde bzw. Stadt, in der der Betrieb eröffnet wird, anmelden.
Beispiel Gewerbeanmeldung öffnen 
Unterlagen: - Personalausweis oder Reisepass - Erlaubnis je nach Tätigkeit - für Handwerker (Handwerke mit Meisterpflicht) - Nachweis über Eintragung in die Handwerksrolle: einen Handelsregisterauszug, falls das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist - ggf. ist ein Führungszeugnis oder die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erforderlich
Das Gewerbeamt informiert automatisch folgende Behörden, um Sie dort anzumelden: - zuständige Berufsgenossenschaft- - Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) - Amtsgericht (Handelsregister) - das Gewerbeaufsichtsamt (zuständig für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Angestellten und Kunden; überprüft z.B. Öfen, Getränkeausschank).
Alle Gründer müssen dem Finanzamt innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung Ihrer Tätigkeit den ausgefüllten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ elektronisch übermitteln.
Beispiel Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Die Informationen sind für die steuerliche Einordnung der Tätigkeit durch das Finanzamt sehr wichtig.
In dem Fragenbogen sind die Umsatz- und Gewinnerwartungen realistisch zu schätzen.
Nach der Bearbeitung des "Fragebogens zur steuerlichen Erfassung" wird vom Finanzamt die Steuernummer gesendet.
Quelle: Gründerlexicon
Wie lange Sie ein Dokument : aufbewahren müssen? . Grundsätzlich unterscheidet man eine Aufbewahrungspflicht von sechs und zehn Jahren.
10 Jahre Aufbewahrungsfrist Frühestens nach zehn Jahren dürfen Sie die folgenden Unterlagen und Akten vernichten: Buchungsbelege (z. B. Rechnungen, Lieferscheine, Lohnabrechnungen, Lohnunterlagen, Vertragsurkunden, Quittungen, Kontoauszüge, Kassenbücher, Reisekostenabrechnungen, Steuerbescheide, Saldenlisten, Aktennotizen, Eigenbelege usw.)alle Bücher und Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse (inklusive Lageberichte und Inventare) Eröffnungsbilanz
6 Jahre Aufbewahrungsfrist: Die sechsjährige Aufbewahrungsfrist trifft vor allem auf Handels- oder Geschäftsbriefe zu, die Sie empfangen haben. Dazu gesellen sich Kopien der Briefe, die Sie selbst verschickt haben. Ebenso kann diese Zeitspanne für sonstige Unterlagen gelten, die nicht unter die zehnjährige Aufbewahrungsfrist fallen, aber ebenfalls für die Besteuerung von Belang sind.
Ende der Aufbewahrungsfrist richtig berechnen:
Die Aufbewahrungsfrist läuft ab dem Ende des Kalenderjahrs, in dem das jeweilige Dokument ausgestellt wird, und endet sechs oder zehn Jahre später.
Ein Beispiel: Eine Rechnung wird zum 12. Oktober 2016 ausgestellt. Die Aufbewahrungsfrist beginnt am 31. Dezember 2016 und endet am 31. Dezember 2026. Am 1. Januar 2027 dürfen Sie die Rechnung vernichten.
Achtung: Für Unterlagen, die für den Jahresabschluss relevant sind, kann sich die Aufbewahrungsfrist verlängern. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn in ein abgelaufenes Jahr noch gebucht wird. Werden beispielsweise in 2017 noch Buchungen für das Jahr 2016 erstellt, so beginnt die Aufbewahrungsfrist erst am 31. Dezember 2017 zu laufen und endet dementsprechend auch ein Jahr später.
Welche Aufbewahrungsfristen gibt es für Privatpersonen?
Sogar für Privatpersonen gelten seit dem Jahr 2004 Aufbewahrungspflichten. Zwei Jahre müssen Sie Rechnungen sowie andere Dokumente bereithalten, die in Zusammenhang mit Arbeiten an einem Grundstück erstellt wurden. Hierzu zählen beispielsweise:
Renovierungsarbeiten, Bauleistungen, Planungsleistungen, Bau eines Gerüsts, Anlegen eines Gartens,
Die richtige Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen
Im Laufe der Jahre sammelt sich durch die Vielzahl der aufzubewahrenden Dokumente einiges an. Deshalb dürfen Sie alle Unterlagen auf Datenträgern speichern. Einzige Ausnahme sind die Eröffnungsbilanz sowie die Jahresabschlüsse, die Sie im Original vorhalten müssen. Wichtig ist aber, dass die elektronischen Daten ebenfalls sechs bzw. zehn Jahre lang lesbar sind. Teilweise sind dabei besondere Formen der Aufbewahrung zu berücksichtigen, zum Beispiel: echnungen, Geschäfts- und Handelsbriefe: Wiedergabe muss bildlich dem Original entsprechen (bei anderen Unterlagen reicht die inhaltliche Übereinstimmung) elektronisch übermittelte Rechnungen: Anwendung eines innerbetrieblichen Kontrollverfahrens, das die richtige Dokumentation der Rechnung sicherstellt originär digitale Unterlagen mit steuerrechtlicher Relevanz: maschinelle Auswertung muss möglich sein Übrigens müssen die Unterlagen aufgrund des Steuerrechts in Deutschland aufbewahrt werden. Davon abweichende Regelungen sind nur möglich, wenn Sie dies beim zuständigen Finanzamt beantragen.
R
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Anfang Juli hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das „4.0-Kompetenzzentrum Handel“ für kleine und mittlere Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründer eröffnet. Der Auftakt war offensichtlich erfolgreich: „Ja, wir sind sehr zufrieden. Das Interesse der Händler an dem neuen Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Handel ist sehr groß“, sagt Holger Seidenschwarz von ibi research an der Universität Regensburg GmbH. Die Forschungseinrichtung gehört zu den Partnern des Kompetenzzentrums. (Angehende) Unternehmerinnen und Unternehmer können sich bei den Expertinnen und Experten über die Möglichkeiten der Digitalisierung ihres (zukünftigen) Handelsunternehmens informieren. Zu den deutschlandweiten und kostenfreien Angeboten gehören außerdem Workshops, Unternehmersprechstunden, Podcasts, Checklisten und Infomaterialien. Darüber hinaus wird das Kompetenzzentrum Handel mit dem DigitalMobil Handel (DiMo) auf Tour gehen. In Berlin, Regensburg, Köln und Langenfeld wird es Erlebniszentren geben, in denen die Händler digitale Lösungen testen können. Der Bedarf an diesem vielseitigen Serviceangebot sei auf jeden Fall vorhanden, ist Holger Seidenschwarz überzeugt: „Während sich der Anteil des E-Commerce an den Einzelhandelsumsätzen 2017 noch auf 9,6 Prozent belief, zeigt die Prognose von ibi research einen Anstieg auf über 15 Prozent bis zum Jahr 2024.“ Wer heute im Handel startet, sollte daher in seinem Businessplan auch die Möglichkeiten zur Digitalisierung seines Handelsgeschäftes berücksichtigen. „Nötig ist ein durchdachtes Konzept, am besten in einer erfolgversprechenden Nische. Dabei müssen die betriebswirtschaftlichen Eckpunkte stimmen. Dazu zählt zum Beispiel die Wahl der Vertriebskanäle, denn hinter dem Verkauf auf Marktplätzen steckt eine andere Kostenstruktur als hinter dem eigenen Online-Shop“, weiß Holger Seidenschwarz. Zusammen mit seinen Kolleginnen und Kolleginnen steht er ratsuchenden (angehenden) Unternehmerinnen und Unternehmern zur Verfügung. Das Kompetenzzentrum Handel ist Teil der „Mittelstand Digital“-Initiative des BMWi und damit in ein Netzwerk von Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren eingebunden. Neben ibi researchsind weitere Partner aus der Wissenschaft am Kompetenzzentrum Handel beteiligt. Konsortialleiter ist der Handelsverband Deutschland e.V. (HDE).

Selbständige werden – Publikationen: Starthilfe: Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit

Informationen und eine sorgfältige Planung sind ein gutes Fundament für eine erfolgreiche
Existenzgründung. Mit der vorliegenden Broschüre möchte das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie Ihren Weg in die Selbständigkeit unterstützen >>> Broschüre öffnen 

Selbständig werden: FAQ

Gewerbliche Gründer müssen ihr Vorhaben beim Gewerbeamt der Gemeinde bzw. Stadt, in der der Betrieb eröffnet wird, anmelden.
Beispiel Gewerbeanmeldung öffnen 
Unterlagen: - Personalausweis oder Reisepass - Erlaubnis je nach Tätigkeit - für Handwerker (Handwerke mit Meisterpflicht) - Nachweis über Eintragung in die Handwerksrolle: einen Handelsregisterauszug, falls das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist - ggf. ist ein Führungszeugnis oder die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erforderlich
Das Gewerbeamt informiert automatisch folgende Behörden, um Sie dort anzumelden: - zuständige Berufsgenossenschaft- - Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) - Amtsgericht (Handelsregister) - das Gewerbeaufsichtsamt (zuständig für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Angestellten und Kunden; überprüft z.B. Öfen, Getränkeausschank).
Alle Gründer müssen dem Finanzamt innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung Ihrer Tätigkeit den ausgefüllten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ elektronisch übermitteln.
Beispiel Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Die Informationen sind für die steuerliche Einordnung der Tätigkeit durch das Finanzamt sehr wichtig.
In dem Fragenbogen sind die Umsatz- und Gewinnerwartungen realistisch zu schätzen.
Nach der Bearbeitung des "Fragebogens zur steuerlichen Erfassung" wird vom Finanzamt die Steuernummer gesendet.
Quelle: Gründerlexicon
Wie lange Sie ein Dokument : aufbewahren müssen? . Grundsätzlich unterscheidet man eine Aufbewahrungspflicht von sechs und zehn Jahren.
10 Jahre Aufbewahrungsfrist Frühestens nach zehn Jahren dürfen Sie die folgenden Unterlagen und Akten vernichten: Buchungsbelege (z. B. Rechnungen, Lieferscheine, Lohnabrechnungen, Lohnunterlagen, Vertragsurkunden, Quittungen, Kontoauszüge, Kassenbücher, Reisekostenabrechnungen, Steuerbescheide, Saldenlisten, Aktennotizen, Eigenbelege usw.)alle Bücher und Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse (inklusive Lageberichte und Inventare) Eröffnungsbilanz
6 Jahre Aufbewahrungsfrist: Die sechsjährige Aufbewahrungsfrist trifft vor allem auf Handels- oder Geschäftsbriefe zu, die Sie empfangen haben. Dazu gesellen sich Kopien der Briefe, die Sie selbst verschickt haben. Ebenso kann diese Zeitspanne für sonstige Unterlagen gelten, die nicht unter die zehnjährige Aufbewahrungsfrist fallen, aber ebenfalls für die Besteuerung von Belang sind.
Ende der Aufbewahrungsfrist richtig berechnen:
Die Aufbewahrungsfrist läuft ab dem Ende des Kalenderjahrs, in dem das jeweilige Dokument ausgestellt wird, und endet sechs oder zehn Jahre später.
Ein Beispiel: Eine Rechnung wird zum 12. Oktober 2016 ausgestellt. Die Aufbewahrungsfrist beginnt am 31. Dezember 2016 und endet am 31. Dezember 2026. Am 1. Januar 2027 dürfen Sie die Rechnung vernichten.
Achtung: Für Unterlagen, die für den Jahresabschluss relevant sind, kann sich die Aufbewahrungsfrist verlängern. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn in ein abgelaufenes Jahr noch gebucht wird. Werden beispielsweise in 2017 noch Buchungen für das Jahr 2016 erstellt, so beginnt die Aufbewahrungsfrist erst am 31. Dezember 2017 zu laufen und endet dementsprechend auch ein Jahr später.
Welche Aufbewahrungsfristen gibt es für Privatpersonen?
Sogar für Privatpersonen gelten seit dem Jahr 2004 Aufbewahrungspflichten. Zwei Jahre müssen Sie Rechnungen sowie andere Dokumente bereithalten, die in Zusammenhang mit Arbeiten an einem Grundstück erstellt wurden. Hierzu zählen beispielsweise:
Renovierungsarbeiten, Bauleistungen, Planungsleistungen, Bau eines Gerüsts, Anlegen eines Gartens,
Die richtige Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen
Im Laufe der Jahre sammelt sich durch die Vielzahl der aufzubewahrenden Dokumente einiges an. Deshalb dürfen Sie alle Unterlagen auf Datenträgern speichern. Einzige Ausnahme sind die Eröffnungsbilanz sowie die Jahresabschlüsse, die Sie im Original vorhalten müssen. Wichtig ist aber, dass die elektronischen Daten ebenfalls sechs bzw. zehn Jahre lang lesbar sind. Teilweise sind dabei besondere Formen der Aufbewahrung zu berücksichtigen, zum Beispiel: echnungen, Geschäfts- und Handelsbriefe: Wiedergabe muss bildlich dem Original entsprechen (bei anderen Unterlagen reicht die inhaltliche Übereinstimmung) elektronisch übermittelte Rechnungen: Anwendung eines innerbetrieblichen Kontrollverfahrens, das die richtige Dokumentation der Rechnung sicherstellt originär digitale Unterlagen mit steuerrechtlicher Relevanz: maschinelle Auswertung muss möglich sein Übrigens müssen die Unterlagen aufgrund des Steuerrechts in Deutschland aufbewahrt werden. Davon abweichende Regelungen sind nur möglich, wenn Sie dies beim zuständigen Finanzamt beantragen.
R
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Anfang Juli hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das „4.0-Kompetenzzentrum Handel“ für kleine und mittlere Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründer eröffnet. Der Auftakt war offensichtlich erfolgreich: „Ja, wir sind sehr zufrieden. Das Interesse der Händler an dem neuen Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Handel ist sehr groß“, sagt Holger Seidenschwarz von ibi research an der Universität Regensburg GmbH. Die Forschungseinrichtung gehört zu den Partnern des Kompetenzzentrums. (Angehende) Unternehmerinnen und Unternehmer können sich bei den Expertinnen und Experten über die Möglichkeiten der Digitalisierung ihres (zukünftigen) Handelsunternehmens informieren. Zu den deutschlandweiten und kostenfreien Angeboten gehören außerdem Workshops, Unternehmersprechstunden, Podcasts, Checklisten und Infomaterialien. Darüber hinaus wird das Kompetenzzentrum Handel mit dem DigitalMobil Handel (DiMo) auf Tour gehen. In Berlin, Regensburg, Köln und Langenfeld wird es Erlebniszentren geben, in denen die Händler digitale Lösungen testen können. Der Bedarf an diesem vielseitigen Serviceangebot sei auf jeden Fall vorhanden, ist Holger Seidenschwarz überzeugt: „Während sich der Anteil des E-Commerce an den Einzelhandelsumsätzen 2017 noch auf 9,6 Prozent belief, zeigt die Prognose von ibi research einen Anstieg auf über 15 Prozent bis zum Jahr 2024.“ Wer heute im Handel startet, sollte daher in seinem Businessplan auch die Möglichkeiten zur Digitalisierung seines Handelsgeschäftes berücksichtigen. „Nötig ist ein durchdachtes Konzept, am besten in einer erfolgversprechenden Nische. Dabei müssen die betriebswirtschaftlichen Eckpunkte stimmen. Dazu zählt zum Beispiel die Wahl der Vertriebskanäle, denn hinter dem Verkauf auf Marktplätzen steckt eine andere Kostenstruktur als hinter dem eigenen Online-Shop“, weiß Holger Seidenschwarz. Zusammen mit seinen Kolleginnen und Kolleginnen steht er ratsuchenden (angehenden) Unternehmerinnen und Unternehmern zur Verfügung. Das Kompetenzzentrum Handel ist Teil der „Mittelstand Digital“-Initiative des BMWi und damit in ein Netzwerk von Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren eingebunden. Neben ibi researchsind weitere Partner aus der Wissenschaft am Kompetenzzentrum Handel beteiligt. Konsortialleiter ist der Handelsverband Deutschland e.V. (HDE).