Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ermöglicht es Unternehmen mit nur geringen Umsätzen, dass sie für ihre erbrachten Leistungen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen müssen. Das bringt zahlreiche Vorteile, jedoch auch den Nachteil, dass es für Eingangsrechnungen von anderen Unternehmern mit Umsatzsteuerausweis keine Vorsteuererstattung gibt. >>> weiterlesen
Selbständig in Deutschland – news und links: die Kleinunternehmerregelung:
