Personal: Mini- Midijob

Quelle: Minijob zentrale 

Minijobber und Minijobberinnen mit einem Minijob mit Verdienstgrenze üben eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus. Wichtig ist: Sie dürfen durchschnittlich im Monat nicht mehr als 520 Euroverdienen. Auf ein Jahr gerechnet sind das bis zu 6.240 Euro. Wann, wie oft und wie lange gearbeitet wird, spielt dabei keine Rolle und kann flexibel gestaltet werden. Auch mehrere Minijobs gleichzeitig sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Mit der Erhöhung der Minijob-Grenze ab dem 1. Oktober 2022 wird auch die Verdienstgrenze für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich erhöht. Künftig liegt ein Midijob vor, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelmäßig im Monat mehr als 520 Euro und maximal 1.600 Euro verdienen. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum neuen Übergangsbereich wissen sollten, erklären wir in diesem Beitrag.

One comment on “Personal: Mini- Midijob

  1. Link sagt:

    Kurzfristige Beschäftigung – was ist das?
    Eine kurzfristige Beschäftigung liegt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne vor, wenn diese im Voraus auf nicht mehr als drei Monate bzw. 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart oder vertraglich begrenzt ist. Damit ist ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis oftmals die perfekte Wahl für Ferienjobs.
    https://www.minijobs-aktuell.de/kurzfristige-beschaeftigung-was-ist-das/