Gründung
STEUERN EINPLANEN, PFLICHTEN GEGENÜBER DEM FINANZAMT KENNEN
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Schon kurz nach Ihrer Gründung wird sich das Finanzamt bei Ihnen mit einem „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ melden. Aus Ihren Angaben zur Rechtsform und Ihren voraussichtlichen Umsätzen und Gewinnen errechnet das Finanzamt seine ersten Steuerforderungen. Stellen Sie sich von Anfang an auf Ihre Pflichten gegenüber dem Finanzamt ein. Lassen Sie sich einen Steuerberater empfehlen, der Sie über Ihre steuerlichen Pflichten, die notwendige Buchführung und die Art des Jahresabschlusses berät.
Erkundigen Sie sich z.B. bei der kommunalen Wirtschaftsförderung, ob es in Ihrer Kommune/Ihrer Region eine Gründungsinitiative gibt. Besuchen Sie ein Gründungsseminar der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Ihres Berufs- bzw.Branchenverbandes. Klären Sie: Zu welchen Fragen brauchen Sie Beratung? Wer kann Ihnen je nach Fragestellung weiterhelfen? Was sollten Sie beim Abschluss von Beraterverträgen beachten? Informieren Sie sich über die Beratungsförderung Ihres Bundeslandes.
Ihre selbständige gewerbliche Tätigkeit müssen Sie beim Gewerbeamt anzeigen (gilt nicht für Freiberufler). Gewerbetreibende und Freiberufler müssen außerdem eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen. Erkundigen Sie sich am besten vorab bei der Industrie- und Handelskammeroder Handwerkskammer, ob Sie darüber hinausgehende Formalitäten erledigen müssen. Erkundigen Sie sich, ob Sie besondere Voraussetzungen, Nachweise, behördliche Zulassungen oder Genehmigungen benötigen. Die personalisierte Start-Anleitung der Gründerplattform bietet Ihnen einen Überblick über Ihre Gründungsschritte.
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