Die Minijob-Zentrale erhöht Umlagesätze
Quelle Minijob
Die Minijob-Zentrale erhöht zum 1.10.2020 die U1 und U2-Umlagesätze.Das bedeutet für alle Arbeitgeber, die Minijobber abrechnen einen Anstieg der Lohnnebenkosten ab Oktober 2020. In den meisten Fällen dürfte die Erhöhung der Umlagesätze jedoch zu verschmerzen sein, da sich die Anhebung moderat gestaltet.
Mindestlohn: was ändert sich 2019
DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.2017 8,84 Euro pro Stunde. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2018 hat die Mindestlohn-Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag im Oktober per Verordnung gefolgt. Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro gestiegen und wird zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro angehoben.
So geht’s weiter
- Die Mindestlohn-Kommission hat sich am 26. Juni 2018 beraten und eine Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro empfohlen.
- Diesen Vorschlag hat die Mindestlohnkommission an die Bundesregierung gerichtet, die den neuen Mindestlohn am 31. Oktober 2018 per Verordnung festgelegt hat. Er gilt seit 1.1.2019. Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin NICHT für:
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
- Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der
Berufsausbildung, - Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer
Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit, - Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer
schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet, - Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer
von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder
Aufnahme eines Studiums dient, - Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu
einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvor-
bereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen, - ehrenamtlich Tätige.